Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 28.10.1997 - 5 L 1200/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,42471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Mainz, 09.05.2001 - 7 K 690/00
1. Die einem beamteten Hochschullehrer auferlegte Verpflichtung, Vergütungen aus …
Hiernach erweist sich eine grundsätzlich bestehende Verpflichtung des Klägers, Nebentätigkeitsvergütungen an seinen Dienstherrn im Hauptamt abzuliefern, wenn diese bestimmt Höchstbeträge überschreiten, grundsätzlich als mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar (ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 5 L 1200/93 u.a. -, KMK-HSchR nF, 42 E Nr. 2; VG Braunschweig…, Urteil vom 12. Januar 1993, aaO;… Ludwig, aaO S. 226).Denn insoweit verkennt der Kläger, dass nach dem von ihm selbst angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November1980 (- 2 BvL 7, 8, 9/76 -, BVerfGE 55, 207, 232 f.) der Begriff des "öffentlichen Dienstes" weit auszulegen ist und auch Tätigkeiten umfasst, die ohne Eingliederung in die Weisungshierarchie des Dienstherrn erbracht werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Oktober 1997, aaO).
- VG Mainz, 24.10.2001 - 7 K 1114/99
Pflicht eines Beamten zur Abführung von Vergütungen aus Tätigkeit für die …
Denn insoweit verkennt der Kläger, dass nach dem von ihm selbst angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 (- 2 BvL 7, 8, 9/76 -, BVerfGE 55, 207, 232 ff.) der Begriff des "öffentlichen Dienstes" weit auszulegen ist und auch Tätigkeiten umfasst, die ohne Eingliederung in die Weisungshierarchie des Dienstherrn erbracht werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 5 L 1200/93 u.a. -, KMK - HSchR n.F., 42 E Nr. 2; Urteil der Kammer vom 09. Mai 2000 - 7 K 690/00.MZ -).